Gemeinsam Ziele erreichen

Vereinsberatung, Bildung und Kommunikation

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Politische Partizipation in der heutigen Gesellschaft braucht gute Organisation und fachliche Kompetenzen. Ich habe mich schon als Schüler in Vereinen engagiert und im Laufe meines Lebens in verschiedenen Bereichen viele Vereine gegründet, beraten und unterstützt. „Vereinsmeierei“ sehe ich nicht als Schimpfwort. Vereine sind vielmehr eine Lösung für viele gesellschaftliche Probleme. Vereine bieten sinnvolle Freizeitangebote, sie bringen Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft oder sozialen Status zusammen, die sich für ein Thema engagieren. Sie stützen durch ihren demokratischen Aufbau (Wahlen, Abstimmungen, Mehrheitsprinzip) die Idee einer demokratischen Gesellschaft, deren Grundkonsens nicht mehr Allgemeingut ist. Und vor allem macht die Arbeit im Verein Spaß, stärkt das eigene Selbstwertgefühl, lässt Freundschaften entstehen und bietet Sinnstiftung in einer Zeit, die nach Werten sucht.
Mit meinen Vortrags-, Workshop-, Seminar- und Moderationsangeboten focussiere ich einerseits auf die verschiedenen Bereiche der Vereinsarbeit, auf Satzungs-, Datenschutz oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Denn Vereinsarbeit braucht in unserer komplizierten Gesellschaft immer professionellere Kompetenzen. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Unterstützung von Vereinen der Kindertagespflege.
Der zweite Themenbereich, der damit durchaus verbunden ist, ist die Kommunalpolitik, die den unmittelbarsten Kontakt zu den Bürger*innen hat und ihr Leben am spürbarsten beeinflusst. Ich arbeite seit 30 Jahren ehrenamtlich in der Kommunalpolitik, als sachkundiger Einwohner, Gemeindevertreter oder Kreistagsabgeordneter.
Meine Aufgabe sehe ich darin, Sie und Ihren Verein dabei zu unterstützen, Ziele und Anliegen an Politik und Öffentlichkeit heranzutragen und durchzusetzen. Mit verschiedenen Formaten (Vortrag, Workshop, Rollenspiel etc.) wollen wir gemeinsam Ihre Arbeit professioneller gestalten, gerade wenn Sie ehrenamtlich tätig sind.
Ich achte darauf, eine verständliche Sprache zu verwenden und unterhaltsame Angebote zu machen.
Ich sehe mich nicht als „Lehrender“, sondern als „Kommunikations-Partner“, der auch von Ihrer Arbeit etwas lernen kann.
Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Heiko Krause


Vereinsberatung

  • Gründerzeit“ – Der beste Weg zur Vereinsgründung

„Wir haben ein konkretes Anliegen, lass uns einen Verein gründen!“ Leichter gesagt als getan, denn von der Idee zur Vereinsgründung sind zahlreiche Hürden zu nehmen. Definition der Vereinsziele, Erarbeitung einer Satzung, Verteilung von Aufgaben im Vorstand, Organisation einer Gründungsversammlung, Erreichung der Gemeinnützigkeit…das Seminar zeigt Wege auf und gibt praktische Hinweise.

  • Vereinsgründung für Kindertagespflegepersonen

Wie „Gründerzeit“, aber gezielt zugeschnitten auf die Anliegen und die Arbeitssituation in der Kindertagespflege.

  • Lobbyarbeit für Vereine

Wie können wir als Verein unsere Interessen durchsetzen? Wie finden wir die richtigen Ansprechpartner? Welche Instrumente sind für das jeweilige Ziel geeignet? Lobbyarbeit ist nichts Negatives, sondern die notwendige Technik zur Erreichung politischer Ziele. Gerade für kleine und ehrenamtliche Vereine, die nach Feierabend und am Wochenende arbeiten, ist es schwer, Politik und Medien zu erreichen und die Öffentlichkeit zu informieren. Vortrags und Seminarformate werden auf die jeweiligen Arbeitsbereiche der Vereine abgestellt.

  • Lobbyarbeit in der Kindertagespflege

Wie „Lobbyarbeit“, aber gezielt zugeschnitten auf die Anliegen und die Arbeitssituation in der Kindertagespflege.

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Vereine

Pressemitteilung, Newsletter, Facebook und Co oder doch lieber das persönliche Gespräch? Vereinen stehen viele Möglichkeiten der Kommunikation mit Medien und Öffentlichkeit zur Verfügung. Aber wie formuliere ich eine Pressemitteilung? Wie erreiche ich Aufmerksamkeit für meine Themen? Was kann ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand realistischerweise leisten? Das Seminar zeigt Strategien der Kommunikation auf und hilft, Fehler zu vermeiden.

  • Datenschutz im Verein

Daten von Mitgliedern, Interessent*innen und Teilnehmer*innen sind für jeden Verein wichtige Elemente der Vereinsarbeit. Fotos, VideoClips, Bilder in sozialen Medien gehören zur modernen Öffentlichkeitsarbeit.

Aber welche Daten dürfen von wem, wofür und wie lange gespeichert werden? Welche Rechte haben Personen an ihren Daten und Bildern? Welche Pflichten des Datenschutzes haben Vereine mit ehrenamtlichen Vorständen? Was hat sich durch die Datenschutzgrundverordnung geändert?

Der Vortrag vermittelt die elementaren Grundlagen und geht auf konkrete Arbeitsgebiete des jeweiligen Vereins ein.

  • Satzungsfragen im Verein

Die Satzung ist das „Grundgesetz“ eines Vereins. Sie dient der langfristigen Festlegung der Ziele und der Abläufe und sollte – schon aus Kostengründen – nicht ständig geändert werden. Was braucht eine „gute“ Satzung? Was gehört eher in eine Geschäftsordnung? Wie kann eine Satzung mit „Leben“ erfüllt werden?

  • Schatzmeister*innen-Seminar

Schatzmeister*innen oder Kassenwart*innen zu finden ist oft die schwerste Aufgabe für ehrenamtliche Vereinsvorstände. Nicht nur spezielle Kenntnisse sind erforderlich, oft schrecken auch Bürokratie und Angst vor persönlicher Haftung ab. Das Seminar vermittelt Grundlagen darüber, was diejenigen wissen müssen, die in einem Verein für die Finanzen verantwortlich sind. 


Frühkindliche Bildung

  • Geschichte der Kindertagespflege

Im Jahr 1973 erschien in der Zeitschrift „Brigitte“ ein Beitrag über „Dag Moms“. Das war der Auslöser für ein Projekt zur Entwicklung von Tagesmüttern auch in Deutschland. Der Vortrag zeichnet die Entwicklung der Kindertagespflege von den 70er Jahren bis heute nach und geht auf zukünftige Herausforderungen ein.

  • Gut vertreten? Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege

Eltern brauchen eine sichere und zuverlässige Betreuung ihrer Kinder. Aber was ist, wenn die Tagesmutter krank ist? Die unzureichende Vertretungssituation ist einer der häufigsten Kritikpunkte von Eltern und Kindertagespflegepersonen selbst. Wie wird eine Vertretung organisiert? Wer ist rechtlich für die Organisation zuständig? Welche Modelle gibt es und wie funktionieren sie?


Politik

  • Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss hat seine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch Achter Teil. Es ist der einzige Ausschuss, der in einem Bundesgesetz geregelt ist. Der Vortrag vermittelt die Grundlagen der politischen Arbeit der Jugendhilfeausschüsse und geht auf aktuelle Probleme ein.

  • Planspiel: Die neue Satzung für den "Kreis Bergseeland" 

In einem Rollenspiel soll eine neue Satzung für die Kindertagespflege in einem fiktiven Kreis erarbeitet werden.

Die Teilnehmenden schlüpfen in die Rollen von Landrat, Kämmerer, Tagespflegepersonen oder Abgeordneten und ringen um eine gute und auskömmliche neue Satzung. Dabei werden unterschiedliche Interessen und Konflikte spielerisch ausgetragen. 

  • Kompetent auftreten im Jugendhilfeausschuss

„Mir hört ja keiner zu“ ist eine häufig vorgetragene Kritik von Vereine und Initiativen, die ihre Interessen in den Jugendhilfeausschuss einbringen wollen. Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Arbeit des Jugendhilfeausschusses und zeigt mit praktischen Beispielen, wie eine gute Kommunikation gelingen kann.

  • Rhetorik für Kindertagespflegepersonen

Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Rhetorik und bietet viele praktische Übungen, um gute und überzeugende Reden zu konzipieren und zu halten.

  • Kommunalpolitik verstehen für Einsteiger

Wofür ist eine Kommune zuständig? Welche Aufgaben hat die Kommunalverwaltung und welche die kommunalen Parlamente (Rat, Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung)? Wie sind diese Ebenen entstanden und welche Herausforderungen müssen Kommunen in Zeiten globaler Probleme bestehen? Können ehrenamtliche Politiker die komplexen Aufgaben überhaupt noch sachgerecht lösen?

  • Föderalismus für Einsteiger

Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen sind schwer zu durchschauen. „Warum wird das nicht einheitlich geregelt?“ ist eine immer wieder gestellte Frage. Ja, warum eigentlich nicht? Als Vortrag, Tagesseminar oder Workshop werden die Grundlagen des Föderalismus verständlich aufbereitet und für die jeweilige Zielgruppe mit praktischen Beispielen untersetzt.


Moderationen

Moderation von Fachveranstaltungen, Diskussionsrunden und Workshops zu Themen der frühkindlichen Bildung, der Vereinsarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit.

Publikationen image
Kindertagespflege stärken

Gemeinsam stärker als allein - Wir gründen einen Verein!
(Artikelauszug aus der "ZeT" - Zeitschrift für Tagesmütter und -väter, Heft 6/2020 Seite 12-13)

Wie viele Vereine es in Deutschland genau gibt, weiß wohl niemand. Eine Studie von 2014 kam auf rund 600.000 Vereine mit ca. 36 Mio. Mitgliedern. Damit dürften wir Vereins-Weltmeister sein. Das klingt gut!

Für Vereine, die sich für die Kindertagespflege einsetzen, gibt es sogar eine Rechtsgrundlage im SGB VIII. Dort heißt es in § 23, Abs. 4, Satz 3: „Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden“. Mit Zusammenschlüssen sind hier nicht Großtagespflegestellen/Tagespflegen im Verbund gemeint, sondern Vereine oder zumindest Interessengemeinschaften.

Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die Kommentierung im einschlägigen Kommentar zum SGB VIII, dem „Wiesner“: Dort heißt es: „KiTagespflegepersonen sind im Gegensatz zu Erzieherinnen und Erziehern meist nicht in berufsständige Organisationen eingebunden. Sie haben auch keine mit den großen Einrichtungen als Anbietern vergleichbare Macht. Das schwächt ihre Position gegenüber JÄmtern. Örtl. und regionale Zusammenschlüsse von KiTagespflegepersonen versuchen, diesen Nachteil auszugleichen und Möglichkeiten der Fachberatung und der Supervision zu vermitteln. Aufgabe des Amts ist es, solche Tagespflegepersonen und Verbände in allen fachlichen und finanziellen Fragen zu beraten und ihre Arbeit auch finanziell zu unterstützen"*. Die Realität sieht leider oft anders aus.
*: Wiesner, Reinhard (Hrsg.) SGB VIII – Kinder-und Jugendhilfe, 5. Überarbeitete Auflage 2015, S. 423.

Ein Verein ist aber nicht nur Interessenvertretung. Vereinsarbeit bietet die Werte, die unsere Gesellschaft sucht: Gemeinschaft mit Gleichgesinnten, Kommunikation, Fort- und Weiterbildung, Zusammenwirken von Jüngeren und Älteren, Anerkennung und Spass.

Aber reicht nicht eine Interessengemeinschaft, ohne den ganzen bürokratischen Aufwand eines eingetragenen und gemeinnützigen Vereins? Der Vorteil des eingetragenen Vereins liegt z.B. in der Haftung. Wenn eine Kindertagespflegeperson privat einen Raum für eine Veranstaltung bucht, die dann wegen Krankheit der Referentin ausfällt, so muss diejenige, die den Vertrag abgeschlossen hat, auch die Kosten tragen. Beim Verein kann der Vorstand im Namen des Vereins handeln. In unserem Beispiel würde der Verein, nicht die einzelne Person, die Kosten des Ausfalls tragen.

Der Vorteil der Gemeinnützigkeit liegt u.a. darin, dass ein gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen kann. Gemeinnützigkeit ist oft auch notwendig, um öffentliche oder private Fördermittel zu erhalten.

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind lediglich sieben Personen notwendig. Das können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein (§ 56 BGB).
Ich rate dazu, vor der Gründung einige grundsätzliche Fragen zu klären:

  • Was sind die Ziele des Vereins? 
  • Wie sollen diese Ziele umgesetzt werden?
  • Wer ist bereit und in der Lage, die Vereinsarbeit zu leisten, insbesondere im Vorstand? 
  • Haben wir genügend zahlende Mitglieder oder Spender*innen, damit der Verein auch eine gute finanzielle Basis hat?
Es hat sich bewährt, vor einer Gründung (mindestens) einen Workshop zu machen, die diese Fragen klärt, gemeinsame Ziele entwickelt und eine Satzung ausarbeitet. Die Satzung ist sozusagen das Grundgesetz jedes Vereins. Sie bestimmt Namen und Zweck des Vereins, Ein-und Austritt der Mitglieder, wie Beschlüsse gefasst werden und wie der Vorstand zusammengesetzt und gewählt wird. Die Satzung muss Regelungen über die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung enthalten. Die Satzung kann auch vieles andere regeln, aber im Grunde ist nicht viel erforderlich. Die Arbeitsweise eines Vorstandes kann besser in einer Geschäftsordnung geregelt werden. Sie ist leichter zu ändern als eine Satzung.

Für Vereine, die sich um die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagespflege kümmern wollen, stellt sich in der Praxis häufig ein Problem: wie kann ein Vereinszweck definiert werden, damit der Verein als gemeinnützig anerkannt wird? Ein Vereinszweck, der auf die berufliche Vertretung der Kindertagespflegepersonen abstellt, stößt oft auf Ablehnung. Der Vereinszweck muss mit den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) übereinstimmen. Hier ist Kreativität und Abstimmung mit dem Finanzamt nötig. Lieber drei Gespräche führen und Formulierungen abklären, als nach der Gründung böse Überraschungen erleben, die eine neue Mitgliederversammlung nötig machen.
Kindertagespflegepersonen arbeiten meist mehr als 40 Stunden in der Woche. In einem Verein, der die Kindertagespflege voranbringen will, gibt es Aufgaben, die nicht (nur) Abends und am Wochenende erledigt werden können. Bank- , Finanzamts- und Notarbesuche, Gespräche mit Verwaltung, Politik oder Medien in Stadt, Kreis oder Land. Das ist oft mit Fahrten verbunden und geht häufig nur Tagsüber.

Außerdem erfordert Vereinsarbeit immer mehr Spezialwissen (Pressearbeit, Datenschutz, Fristenwahrung, Formalitäten bei Einladungen). Ohne eine Homepage kommt ein moderner Verein heute nicht mehr aus; auch soziale Netzwerke sind wichtig. Wer für die Finanzen eines Vereins verantwortlich ist, sollte entsprechende Kenntnisse haben.
Im Ernstfall hilft es oft nichts, zu sagen: ich habe das nicht gewusst! Wer in einem Verein Verantwortung trägt, hat sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen oder jemand zu beauftragen, der diese Kenntnisse hat.

Bewährt hat sich, dass Kindertagespflegepersonen-Vereine nicht nur Kindertagespflegepersonen im Vorstand haben, sondern auch Menschen mit anderen Berufen. Das stärkt auch die Unabhängigkeit gegenüber den Jugendämtern.
Für die Vorbereitung und den Ablauf einer Gründungsversammlung sind keine besonderen Formalitäten zu beachten. Sie diskutiert und beschließt die Satzung. Diese muss von mindestens sieben natürlichen oder juristischen Personen unterzeichnet sein. Nach der Verabschiedung der Gründungssatzung wird der Vorstand gewählt, der dann erste Beschlüsse zur Vereinstätigkeit fassen kann.

Da unser Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll, wendet sich der neue Vorstand an das zuständige Finanzamt. Dazu ist die Satzung und das Gründungsprotokoll (unterschrieben) einzureichen (Original und Kopie). Das Anschreiben muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern (BGB-Vorstand) unter den Augen eines Notars unterzeichnet werden. Der Notar beglaubigt die Echtheit der Unterschrift.

Nach der Eintragung kann ein Konto eröffnet werden. Es empfiehlt sich, die Mitglieder bereits bei der Aufnahme zu bitten, dem Lastschriftverfahren zuzustimmen. Ehe alle Formalitäten erledigt sind, kann leicht ein halbes Jahr vergehen.

Der Bundesverband und ich persönlich beraten Vereine im Gründungsprozess gern und haben damit viel Erfahrung gesammelt. Gern führen wir zu verschiedenen Bereichen der Vereinsarbeit (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, strategische Planung, Aufgaben von Schatzmeister*innen) Seminare, Workshops und Beratungsgespräche durch.

Vereinsarbeit lohnt sich. Viele Vereine haben in ihrer Kommune oder in ihrem Bundesland große Fortschritte für die Kindertagespflege erreicht, die es ohne ihre Lobbyarbeit nicht gegeben hätte. Außerdem ist Vereinsarbeit lehrreich, schafft Freundschaften und Erfolgserlebnisse und macht einfach Spaß.

Heiko Krause, Bundesverband für Kindertagespflege



  •  28.09.2024 09:45
  •   Dithmarschen, Deutschland

Teambildende Maßnahme für Kindertagespflegepersonen aus dem Kreis Dithmarschen.

  •  19.11.2022 21:30
  •   Kiel

In Kombination von Theorie und Praxis geht es darum, einen Teamgeist zu entwickeln, Teamziele zu definieren und den Umgang mit Konflikten zu lernen.

  •  24.09.2022 10:00
  •   Dortmund, Deutschland

Kindertagespflegepersonen treten für ihre Belange ein. Dazu sind rhetorische Fähigkeiten und Fertigkeiten unverzichtbar.

  • 15370 Petershagen/Eggersdorf, Deutschland
  • Clara-Zetkin-Str. 4a
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Lebenslauf Heiko Krause                                               

Clara-Zetkin-Straße 4a, 15370 Petershagen/Eggersdorf,
Tel.: 033439/54 79 79
Mobil: 0172/31 86 008
E-Mail: 15370krause@gmail.com

Lebenslauf Heiko Krause tabellarisch:

Geboren am 26.11.1962, verheiratet

1969-1973 Besuch der Richard-Vosgerau-Grundschule in Eckernförde
1973-1982 Besuch des Jungmann-Gymnasiums in Eckernförde, Abitur
1982-1983 Wehrdienst in Oldenburg/Holstein und Flensburg
1984 Studium der Politischen Wissenschaft, Mittleren und Neueren Geschichte und Anglistik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Studienbegleitend Arbeit im Buchhandel (Fa. Mühlau), für die Segeberger Zeitung und auf Fährschiffen der TT-Line.
1992-1994 Sachbearbeiter im Wahlkreisbüro der Bundestagsabgeordneten Dr. Michaela Blunk
1995 Abschluss des Studiums mit dem Magisterexamen (Note: sehr gut)
1994-1998 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro des Bundestagsabgeordneten, später Justizminister, Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
1998-2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach
2011-2013 Fachreferent der FDP-Bundestagsfraktion für Familie, Frauen, Jugend und Migration
1.1.-1.7.2014 arbeitsuchend
1.7. – 30.9.2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Astrid Timmermann-Fechter
Seit 1.10.2014 Geschäftsführer des Bundesverbandes für Kindertagespflege


 Lebenslauf Heiko Krause ausführlich:

Ausbildung und Beruf:
Am 26. November 1962 wurde ich in Eckernförde (Schleswig-Holstein) als Sohn von Hildegard Krause und Peter Schaefer geboren. Dort besuchte ich die Richard-Vosgerau-Grundschule und das Jungmann-Gymnasium bis zum Abitur 1982. Nach dem Wehrdienst 1982/83 in den Jägerbataillonen in Oldenburg/Holstein und Flensburg studierte ich an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel Politische Wissenschaften, Mittlere und Neuere Geschichte und Anglistik und schloss das Studium 1995 als Magister Artium (M.A.) ab (Note: sehr gut).
Während des Studiums war ich als Lokalreporter bei der Segeberger Zeitung, als studentischer Mitarbeiter im Buchhandel (Fa. Mühlau in Kiel) und als Stewart auf Fährschiffen der TT-Line nach Schweden tätig.
Von 1992 bis 2011 arbeitete ich für verschiedene FDP-Bundestagsabgeordnete als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Von 1992-1994 leitete ich das Wahlkreisbüro der Abgeordneten Dr. Michaela Blunk (Schwerpunkte Tourismus- und Entwicklungspolitik). 1994-1998 übernahm ich das Abgeordnetenbüro von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (Bereich Rechtspolitik), seit 1995 in Bonn. Dabei konnte ich Einblick in die Arbeit eines Bundesministers nehmen. Von 1998 bis 2011 war ich Büroleiter der Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach. In dieser Zeit habe ich mich mit Bildungs- und Forschungspolitik, Haushaltspolitik und Gesundheitspolitik befasst. In 13 Jahren sind rund 650 Reden und ca. 250 Artikel für Frau Flach entstanden.
Vom 15. September 2011 bis zum 31. Oktober 2013 war ich Fachreferent für Familie, Frauen, Jugend und Migration der FDP-Bundestagsfraktion und betreute vor allem die fünf Abgeordneten im Familienausschuss, aber auch den Fraktionsvorstand. Zu meinen Aufgabenbereichen zählten die Erstellung von Anträgen für den Bundestag, die Mitwirkung an Gesetzesvorhaben der Koalition und die Kontaktpflege zu Verbänden der Familienpolitik, sowie die Organisation von Kongressen und Diskussionsrunden.
Durch das Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag 2013 verlor ich wie viele andere meine Arbeit. Vom 1. Januar bis 1. Juli 2014 war ich arbeitsuchend. Vom 1. Juli bis 30. September 2014 arbeitete ich für die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Timmermann-Fechter.
Diese Position kündigte ich, da ich seit dem 1. Oktober 2014 als Geschäftsführer des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. in Berlin tätig bin. Meine Aufgaben im Bundesverband sind die Leitung der Geschäftsstelle, die Dienst- und Fachaufsicht über die neun Mitarbeiter*innen, die strategische Weiterentwicklung des Verbandes, die Kommunikation mit Vorstand und Mitgliedern, politische Kontakte auf Bundes- und Landesebene, die Mitwirkung in zahlreichen Gremien und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Im Rahmen meiner Verbandsarbeit habe ich seit 2014 zahlreiche Mitgliedsvereine beraten und die Gründung von rund einem Dutzend Vereinen begleitet. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und dem Saarland half ich, neue Landesverbände zu gründen.
Politik und Gesellschaft:
Von 2003 – Mai 2019 war ich Gemeindevertreter in meiner Heimatgemeinde Petershagen/Eggersdorf. Seit Mai 2019 bin ich Abgeordneter der Kreistages Märkisch-Oderland; dort Vorsitzender der FDP-Fraktion und Regionalrat.
Als ehrenamtlicher Forenleiter für die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit habe ich von 2004 bis 2018 geholfen, Erwachsenen kommunalpolitische Themen in Seminaren und Diskussionsveranstaltungen nahezubringen. Dabei habe ich rund 120 Veranstaltungen durchgeführt.
Von 1994 bis 2000 war ich Vorsitzender der Initiative Südliches Afrika e.V. (INISA). In dieser Zeit habe ich deutschlandweit zahlreiche Seminare zu Themen des Südlichen Afrika durchgeführt.
2004 gründete ich mit Freunden den Verein BürgerBildungBrandenburg e.V., der verschiedene Vorträge und Veranstaltungen in Petershagen/Eggersdorf anbietet. Bis 2012 war ich Vorsitzender und organisierte rund 100 Veranstaltungen.
Seit 2015 bin ich Stellv. Vorsitzender im Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg e.V. und habe dort zahlreiche Veranstaltungen konzipiert, organisiert und geleitet.


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Heiko Krause
Clara-Zetkin Straße 4a
15370 Petershagen/Eggersdorf
Deutschland

E-Mail: 15370krause@gmail.com

Telefon: +49 (0) 172 31 86 008


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